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Zuständigkeit der AOK-Annahmestellen
Ab der Version 2012 werden Meldungen per dakota nicht mehr an die AOK- Annahmestelle des Absenderbundeslandes übermittelt. Maßgebend für die Zuständigkeit einer Annahmestelle ist die AOK-Mitgliedschaft des Mitarbeiters.
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Neuer Abgabegrund für Meldungen an die Unfallversicherung Den Unfallversicherungsträgern fehlt bei bestimmten Sachverhalten eine Meldung von den Arbeitgebern. Jetzt wird das Meldeverfahren nachgebessert und ein neuer Meldegrund eingeführt.
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27.06.2012 - 29.06.2012
Sächsischen Indus...
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